Gemeinützigkeit

Das Finanzamt Wuppertal hat in seinem Freistellungsbescheid vom 20.12.2018 erneut festgestellt, dass der Verein KeinVerlag e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Der Verein ist damit von der Zahlung der Körperschaftssteuer befreit und darf durch seine Vertreter Zuwendungsbestätigungen  für Mitgliedsbeiträge, Spenden usw. ausstellen.

Ein Antrag auf Mitgliedschaft findet sich hier: Antrag auf Mitgliedschaft.

Wir wünschen frohe und friedliche Festtage.

Andreas Hempler

– Vorsitzender –

Keinverlag e.V.